
Ein gesunder Arbeitsplatz mit einem höhenverstellbaren Schreibtisch: Ihr Recht als Arbeitnehmer
Die Gesundheit am Arbeitsplatz steht im Zentrum des Arbeitsschutzes, und viele Arbeitnehmer sehnen sich nach einem höhenverstellbaren Schreibtisch, der einen ständigen Haltungswechsel ermöglicht. Laut Deutscher Rentenversicherung (DRV) und Arbeitsschutzgesetz sind Arbeitgeber verpflichtet, ausreichend Bewegungsfreiraum zu bieten und ihren Mitarbeitern geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen. Doch wie bekommt man einen höhenverstellbaren Schreibtisch? Manchmal kann hier die Rentenversicherung helfen.
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Die gesundheitlichen Vorteile eines höhenverstellbaren Schreibtisches
Ein höhenverstellbarer Schreibtisch, der sich auf Knopfdruck in der Höhe verstellen lässt, ermöglicht es dem Benutzer, seine Arbeitshaltung regelmäßig zu ändern. Es liegt jedoch im Ermessen des Arbeitgebers, wie er die Änderung der Haltung am Computerarbeitsplatz gestaltet. Ein höhenverstellbarer Schreibtisch ist nur eine Option - das bedeutet, der Arbeitgeber kann frei entscheiden, ob er einen solchen Kauf für notwendig hält.
Gesundheitliche Probleme und Betriebliches Eingliederungsmanagement
Wenn jedoch bereits gesundheitliche Probleme bestehen, ändert sich die Situation. Bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund dieser Beschwerden für mehr als 42 Kalendertage in den letzten 12 Monaten, wird ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt.
Dies bedeutet, dass der Betroffene, Betriebsärzte, Betriebsrat und Vorgesetzte gemeinsam an einer Lösung arbeiten. Wenn die Parteien zu dem Schluss kommen, dass ein verstellbarer Schreibtisch für den Arbeitnehmer sinnvoll ist, muss der Arbeitgeber den Schreibtisch bezahlen. Ein ärztliches Attest, das bestätigt, dass der Arbeitnehmer aus gesundheitlichen Gründen einen solchen Schreibtisch benötigt, ist erforderlich. In einigen Fällen wird die Maßnahme von den Sozialversicherungsträgern bezuschusst.
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Finanzielle Unterstützung für einen höhenverstellbaren Schreibtisch von der Rentenversicherung
Die Finanzierung eines verstellbaren Schreibtisches kann von mehreren Sozialversicherungsträgern kommen. Einen entsprechenden Antrag können Sie bei folgenden Stellen einreichen:
- Krankenkasse
- Deutsche Rentenversicherung
- Berufsgenossenschaften
- Arbeitsagentur
Antrag auf einen höhenverstellbaren Schreibtisch bei der Rentenversicherung
Der Antrag auf Kostenübernahme für einen Schreibtisch bei der Rentenversicherung muss vor dem Kauf gestellt werden. Vorsicht: Auch eine verbindliche Bestellung wird hier bereits als Kauf angesehen.
Förderung eines höhenverstellbaren Schreibtisches durch die Rentenversicherung: Wann habe ich Anspruch auf einen höhenverstellbaren Schreibtisch?
Es ist wichtig zu wissen, dass die Förderung durch die Rentenversicherung in der Regel nur bei schweren, spezifischen Erkrankungen und dem Vorlegen eines Attests für den höhenverstellbaren Schreibtisch bewilligt wird. Seit 2018 hat die DRV ihre Bewertungsgrundlagen geändert und sieht den Arbeitgeber gemäß den Arbeitsschutzvorschriften vorrangig für die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes verantwortlich. Daher gibt es keine Leistungspflicht der Rentenversicherung für den höhenverstellbare Schreibtische.
Wie lege ich Widerspruch bei der Rentenversicherung ein?
Versicherte, deren Antrag auf Förderung abgelehnt wurde und die damit nicht einverstanden sind, können Rechtsmittel einlegen. Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt der Ablehnung erfolgen und schriftlich beim zuständigen Rentenversicherungsträger eingereicht werden. Online ist der Widerspruch auf www.deutsche-rentenversicherung.de nach vorheriger Registrierung möglich.
Wenn der Widerspruch abgelehnt wird, also die erste Entscheidung der Rentenversicherung bestätigt wird, erhalten Sie einen entsprechenden Bescheid. Dagegen können Sie innerhalb eines Monats Klage beim Sozialgericht einreichen. Beide Rechtsmittel - Widerspruch und Klage - sind für Sie kostenlos. Vor dem Sozialgericht haben Sie außerdem die Möglichkeit, auf einen Anwalt zu verzichten und sich selbst zu vertreten.